Für den Anspruch auf die Notbetreuung in Schulen gelten seit dem 23.
April 2020 erweiterte berufliche Tätigkeitsbereiche. Grundlage bildet
die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO), die mit Wirkung vom 27.
April 2020 angepasst wird.
https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-gesundheitsministeriums-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie
Ein aktualisiertes Formular zum Nachweis des Betreuungsbedarfs für die
Eltern ist unter der Rubrik bzw. dem Reiter „Notbetreuung" zu finden.
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektion
Den direkten Link zum Formular finden sie hier:
Weitere, Wichtigtuer, Links und Informationen rund um das Thema Notbetreuung auch bei Alleinerziehenden etc. finden Sie auf den Seiten des Schulministeriums.
Hier ein direkter Link:
Sollten trotz der umfangreichen Informationen Fragen offen bleiben, so stehe ich Ihnen natürlich bei der Klärung helfend zur Seite. Sie erreichen mich unter den bekannten Kontaktdaten!
Besten Gruß
Frank Bisterfeld
Schulleiter
Tel.: +49 2351 9593- 0
Fax: +49 2351 9593-50
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Schulleiter Dienst- Handy: 017695542575