Um die Sicherheit unserer Schüler:innen insbesondere zu den Stoßzeiten des Schulbeginns und -endes zu erhöhen, wird der Eulenweg ab sofort zur Schulstraße erklärt.

Das bedeutet (von Montag bis Freitag):

  • Zwischen 7:30 und 8:30 Uhr sowie zwischen 13:00 und 14:30 Uhr dürfen nur Fahrräder sowie Fahrzeuge mit einer gültigen Ausnahmegenehmigung den Eulenweg befahren.

  • Alle anderen Fahrzeuge sind in diesen Zeiträumen nicht zugelassen.

 

Mobile Schranke und Kontrollen

Zu den genannten Zeiten wird zunächst eine mobile Schranke aufgestellt, um die Einfahrt in den Eulenweg zu regulieren. Die Polizei wird in diesem Zusammenhang Kontrollen durchführen. Bei Verstößen muss mit empfindlichen Strafen gerechnet werden.

Vergabe der Ausnahmegenehmigungen

  • Kolleg:innen erhalten ihre Ausnahmegenehmigungen in der ersten Lehrer:innenkonferenz.

  • Schüler:innen der Oberstufe können ihre Genehmigung in der Stadt beantragen.

  • Alle Informationen dafür erhalten die Schüler:innen am ersten Schultag.

  • Wir bitten die Oberstufenschüler:innen am ersten Schultag vor der Sperrung zur Schule zu fahren, um mögliche Kontrollen zu vermeiden. Ansonsten muss das Fahrzeug in der Umgebung abgestellt werden und der Weg zu Fuß zur Schule bestritten werden.

Wir bitten alle Beteiligten um Verständnis und Unterstützung bei der Umsetzung dieser Maßnahme.

Gemeinsam tragen wir dazu bei, die Schulwegsicherheit für alle Schüler:innen zu verbessern.

Die Schulleitung

Anmeldungen 2025-2026

Zum Seitenanfang